Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können. Wir haben etwas gezögert, uns dieses Themas in unserem Newsletter anzunehmen, da wir die reale Gefahr als sehr überschaubar einschätzen und „die Gäule nicht unnötig scheu“ machen möchten. Wir glauben, dass derzeit genug Unsicherheit in der Bevölkerung besteht – allerdings wollen wir natürlich auch unserer Aufklärungspflicht nachkommen.
Lassen Sie uns also über Terror sprechen…
Unter einem Terrorakt versteht man ganz allgemein jede Handlung von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Terror kann in der Realität sehr unterschiedlich aussehen. Sprengstoffanschläge sind hierbei ein beliebtes Mittel, um mit geringem Aufwand möglichst viel Schaden anzurichten. Obwohl der Terrorist sein Handeln in der Regel auf Personenschäden ausrichtet, werden Sachschäden (z. B. an Gebäuden) natürlich billigend in Kauf genommen.
Für den terrorbesorgten Gewerbetreibenden tun sich damit zwei Fragen auf:
- Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)?
- Was ist mit meinen Mitarbeitern?
Da die Versicherer am Markt das Thema Terror sehr unterschiedlich bewerten, kann hier zumindest für die gewerblichen Sachversicherungen keine eindeutige Aussage getroffen werden. Es gibt aber Anbieter, die den nötigen Schutz bieten – für große Werte über 25 Mio. Euro („Industrierisiken“) hat die Branche eine gemeinsame Lösung geschaffen.
Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu.
Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor. In der Infobox auf dieser Seite haben wir Ihnen weitere Informationen zusammengefasst. Auch hier stehen wir für weitere Fragen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Auch bei diesem schwierigen Thema – wie auch bei jedem anderen – sind wir immer für Sie da!
Vor Terrorakten geschützt?
Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen.
Mitarbeiter im Inland – Auch Gruppenunfallversicherungen sehen keinen Ausschluss vor. Schäden an Leib und Leben wären somit grundsätzlich gedeckt.
Mitarbeiter im Ausland – Hier kann neben der Gruppenunfallversicherung auch eine „Kidnap & Ransom Versicherung“ interessant sein, die vielerlei Hilfestellungen bietet, wenn Mitarbeiter entführt werden und Lösegeld gestellt wird. Auch Ausfliegen von Mitarbeitern u. ä. zählen zu den Leistungen mancher Anbieter.